Entschuldigung im Krankheitsfall und Unterrichtsbefreiung
- Der Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung der Schule nachzukommen.
Die Schülerin / der Schüler… |
Die Entschuldigungspflicht ist erfüllt, sofern… |
Kontakt |
… erkrankt vor Unterrichtsbeginn |
…ein Elternteil das Kind vor Unterrichtsbeginn per Schulmanager krankmeldet. |
Schulmanager |
… erkrankt während des Schultages |
… das Sekretariat die Eltern telefonisch kontaktiert, diese das Einverständnis gegeben haben, dass das Kind nach Hause gehen kann und am nächsten Anwesenheitstag der Entlassungszettel von den Eltern unterschrieben abgegeben ist. |
Schule kontaktiert ein Elternteil - Entlassungszettel |
… kann aus anderen vorab bekannten Gründen nicht am Unterricht teilnehmen (Arztbesuch, Beurlaubung) |
… die Eltern rechtzeitig (mind. 5 Tage) einen Antrag auf Befreiung bzw. Beurlaubung im Schulmanager gestellt haben und dieser Antrag genehmigt wurde. |
Schulmanager (Modul „Beurlaubung“) |
… kann am Sportunterricht nicht teilnehmen |
… der Sportlehrkraft eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe des Grundes vorliegt. Es besteht dennoch Anwesenheitspflicht für das Kind, soweit es am weiteren Unterricht auch teilnimmt. |
Sportlehrer / Schulmanager Die Sportlehrkraft kann in Einzelfällen von der Anwesenheitspflicht absehen. |
Bei versäumten Klassenarbeiten ist generell eine schriftliche Entschuldigung der Eltern nachzureichen (Termine im SM).
In Einzelfällen kann die Schule (Schulleitung / Klassenleitung) generell bei einem Kind eine schriftliche Entschuldigung zusätzlich einfordern. Darüber werden die Eltern / Erziehungsberechtigten im Vorfeld informiert.
(Stand September 2025)