Entschuldigungspflicht
Entschuldigung im Krankheitsfall und Unterrichtsbefreiung
- Der Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung der Schule nachzukommen.
Die Schülerin / der Schüler… |
Die Entschuldigungspflicht ist erfüllt, sofern… |
Kontakt |
… erkrankt vor Unterrichtsbeginn |
…ein Elternteil das Kind vor Unterrichtsbeginn per Schulmanager krankmeldet. |
Schulmanager |
… erkrankt während des Schultages |
… das Sekretariat die Eltern telefonisch kontaktiert, diese das Einverständnis gegeben haben, dass das Kind nach Hause gehen kann und am nächsten Anwesenheitstag der Entlassungszettel von den Eltern unterschrieben abgegeben ist. |
Schule kontaktiert ein Elternteil - Entlassungszettel |
… kann aus anderen vorab bekannten Gründen nicht am Unterricht teilnehmen (Arztbesuch, Beurlaubung) |
… die Eltern rechtzeitig (mind. 5 Tage) einen Antrag auf Befreiung bzw. Beurlaubung im Schulmanager gestellt haben und dieser Antrag genehmigt wurde. |
Schulmanager (Modul „Beurlaubung“) |
… kann am Sportunterricht nicht teilnehmen |
… der Sportlehrkraft eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe des Grundes vorliegt. Es besteht dennoch Anwesenheitspflicht für das Kind, soweit es am weiteren Unterricht auch teilnimmt. |
Sportlehrer / Schulmanager Die Sportlehrkraft kann in Einzelfällen von der Anwesenheitspflicht absehen. |
Bei versäumten Klassenarbeiten ist generell eine schriftliche Entschuldigung der Eltern nachzureichen (Termine im SM).
In Einzelfällen kann die Schule (Schulleitung / Klassenleitung) generell bei einem Kind eine schriftliche Entschuldigung zusätzlich einfordern. Darüber werden die Eltern / Erziehungsberechtigten im Vorfeld informiert.
(Stand September 2025)
Anträge auf Unterrichtsbefreiung
Leider häufen sich, vor allem vor und nach Ferienabschnitten, die Anträge auf Unterrichtsbefreiung.
Eine Freistellung vom Unterricht kann nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden.
Hier finden Sie eine Übersicht über die genehmigungsfähigen Beurlaubungsgründe.
Umgang mit Beschwerden
Liebe Eltern,
Beschwerden können ein willkommenes Frühwarnsystem sein. Der angemessene Umgang damit ist uns wichtig, um für eine höhere Akzeptanz und Transparenz unserer Arbeit zu sorgen.
Wichtig ist es uns, dass immer die Zuständigkeiten beachtet werden. So können wir viele Probleme für alle Seiten zufriedenstellend lösen!
Hier finden Sie unseren Beschwerdeleitfaden.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Appel, Schulleiter
Substanzvereinbarung
Als Teil unserer Präventionsarbeit wurde an unserer Schule in Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit und der Jugend- und Drogenberatung eine Substanzvereinbarung erstellt.
Diese hat das Ziel, Jugendliche rechtzeitig zu informieren und zu unterstützen. Die Bestrafung steht dabei nicht im Vordergrund.
Sie finden als Download der Stufenplan und eine ausführliche Erklärung der Substanzvereinbarung.